Aktuelles zu Fördermitteln

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit dem 01. Januar 2021 wurde die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA eingeführt und löst die entsprechenden Fördertatbestände des KfW-Zuschussprogramms für Einzelmaßnahmen, des Marktanreizprogramms "Heizen mit erneuerbaren Energien" (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) sowie der Heizungsoptimierung (HZO) ab. Somit fördert das BAFA nun Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie z.B. Wärmedämmung oder Erneuerung von Fenstern, Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien oder Heizungsoptimierungen.
In Förderbaustein Gebäudehülle, Optimierung der Heizung sowie Lüftungsanlagen ist, wie bisher, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes erforderlich.
Für alle Förderkredite und die Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude bleibt die KfW weiterhin Förderer.

Förderungen der KfW-Förderbank

Die KfW-Förderbank fördert den Neubau und die Komplettsanierung von KfW-Effizienzhäusern im Programm 261.

Mit dem Programm 433 fördert die KfW den Einbau stationärer Brennstoffzellensysteme in neuen oder bestehenden Wohngebäuden in Form von Zuschüssen.

Die Einbindung eines Sachverständigen, die in der Liste der Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sind, ist stets erforderlich.

BAFA-Förderung der Energieberatung

Seit 1. Februar 2020 ist die neue Richtlinie zum Förderprogramm Energiesparberatung-vor-Ort in Kraft. Die Fördersätze wurden auf 1.300,-- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und auf 1.700,-- Euro für Mehrfamilienhäuser erhöht.

Förderfähig sind alle Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden und deren Bauantrag vor mehr als 10 Jahren gestellt wurde.

Wird bei Wohneigentumsgemeinschaften der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung oder im Beirat erläutert, so ist dies ebenfalls förderfähig.

Progres.NRW Förderung

Die Landesförderung progres.nrw Markteinführung fördert verschiedene Maßnahmen zur Nutzung unerschöpflicher Energiequellen und zur rationellen Energieverwendung. Gefördert werden z.B. Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Biomasseanlagen in Verbindung mit thermischen Solaranlagen, Passivhäuser und vieles mehr. Die Förderbedingungen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg oder sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und erstellen auch die ggf. erforderlichen Nachweise.
Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 30. Juni 2024.

Landesförderung der NRW.BANK

Die NRW.BANK fördert bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen. Bewilligungstelle ist die jeweilige Stadt- oder Kreisbehörde (Wohnraumförderungsamt). Mehr infos unter NRW.BANK.